BASF-Group: Construction Chemicals

    Entsorgungs-Ratgeber

    Die Entsorgung von Abfällen hat in der Bauwirtschaft eine große Mengen- und Kostenrelevanz. Für die geordnete Entsorgung von PCI-Produkten und der Verwertung der Verpackungen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.

    Regelungen der Länder und Kommunen beachten

    Neben den bundeseinheitlichen Regelungen sind für die Entsorgung auch Vorschriften der Länder und insbesondere der Städte und Landkreise zu beachten.

    Die Abfallsatzung der entsorgungspflichtigen Körperschaft (Stadt, Landkreis) erhalten Sie beim örtlichen Abfallwirtschaftsamt.

    Vermeiden und Verwerten
    Bei der Entwicklung, Herstellung und Verpackung aller PCI-Produkte beachten wir diesen Grundsatz des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

    Natürlich lassen sich Abfälle nicht vollkommen vermeiden. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen zeigen, wie Sie Verpackungen von PCI-Produkten der Verwertung zuführen und Abfälle geordnet entsorgen können.

    Entsorgung von Verpackungen

    Für alle restentleerten Transport- und Verkaufsverpackungen von PCI-Produkten gibt es flächendeckende Entsorgungssysteme. Diese Systeme können sowohl vom privaten Endverbraucher wie auch von allen gewerblichen Verbrauchern genutzt werden.

    Die PCI Augsburg GmbH hat mit folgenden Entsorgungspartnern Verträge abgeschlossen:

    www.gruener-punkt.de

    DSD - Duales System Deutschland (Vertrags-Nr. 1357509)

    www.interseroh-isd.de

    ISD - Interseroh (Vertrags-Nr. 27708)

    www.kbs-recycling.de

    KBS - Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl (Vertrags-Nr. 102)

    Die PCI-Produkte haben jeweils eine Kombination unserer verschiedenen Entsorgungspartner, somit kann der Verarbeiter den für ihn günstigsten Entsorgungsweg wählen. 

    Adressen Ihrer regionalen Entsorgungspartner erhalten Sie bei Angabe Ihrer Adresse mit Postleitzahl per Post zugesandt. Anfragen richten Sie bitten an Fax-Nr. 0821/5901-247.

     

    Entsorgung von Produkten und Produktresten

    Ausgehärtete Produktreste
    Ausgehärtete Produktreste, als Reste in Gebinden oder als Stücke, sind ungefährlich, da mögliche Gefahrstoffe in einer festen Matrix eingebunden sind. Die Abfälle können z. T. sortenrein verwertet werden ("reiner Bauschutt"), oder gemischt als Baustellenabfall bzw. Gewerbeabfall entsorgt werden.

    Pulverprodukte
    Pulverprodukte können als Gewerbe- oder Baustellenabfall verwertet oder beseitigt werden (kleinere Mengen auch als Hausmüll). Hierbei sind wiederum die Vorschriften der entsorgungspflichtigen Körperschaften zu beachten.

    Eine weitere Möglichkeit ist hydraulisch aushärtende Pulverabfälle mit Wasser anzumischen, und ausgehärtet als reinen Bauschutt zu verwerten.

    Unausgehärtete, überlagerte Produkte
    Unausgehärtete oder überlagerte Produkte können reaktiv sein, und sind aus diesem Grund gefährlich (Sondermüll). Dies trifft auf alle kennzeichnungspflichtigen PCI-Produkte zu. Ebenfalls Sondermüll sind alle flüssigen und pastösen Bauprodukte (z. B. Dispersionskleber) mit oder ohne Kennzeichnung, da die kommunalen Entsorgungseinrichtungen nicht für derartige Abfälle konzipiert sind.

    Im Einzelfall können bei ungefährlichen, flüssigen oder pastösen Abfällen Absprachen mit den kommunalen Entsorgern getroffen werden.

    In den meisten Bundesländern ist die Beseitigung von Sonderabfällen durch Landesgesellschaften geregelt. Nachfolgend finden Sie einen Überblick dieser Gesellschaften.

    Sondermüllentsorgungsgesellschaften der Bundesländer
    (AGS - Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder, www.info-ags.de)

     

    Bundesland Gesellschaft Telefon Web
           
    Baden-Württemberg HIM - Hessische Industriemüll GmbH, Stuttgart 0711/9322-30 www.him.de
      SAA-Sonderabfall- agentur Baden-Württemberg, Fellbach 0711/951961-0 www.saa.de
      UEV-Untertagedeponie, Heilbronn 07136/2713400 www.uev.de
           
    Bayern GSB-Sonderabfall Entsorgung Bayern, Baar-Ebenhausen 08453/91-241 www.gsb-mbh.de
           
    Berlin BSR - Berliner Stadtreinigungs- betriebe, Berlin 030/7592-4900 www.bsr-online.de
           
    Brandenburg SBB-Sonderabfall- gesellschaft, Brandenburg/Berlin, Potsdam 0331/2793-0 www.sbb-mbh.de
           
    Bremen * Bremer Entsorgungsbetriebe 0421/361-3611 www.bremereb.de
           
    Hamburg AVG - Abfall-Verwertungs- Gesellschaft mbH, Hamburg 040/73351-0 www.avg-hamburg.de
           
    Hessen HIM - Hessische Industriemüll GmbH, Biebesheim 06258/895-0 www.him.de
           
    Mecklenburg- Vorpommern IAG - Ihlenberger Abfallentsorgungs- gesellschaft, Ihlenberg 0388/23300 www.ihlenberg.de
           
    Niedersachsen NGS - Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall, Hannover 0511/36080 www.ngsmbh.de
           
    Nordrhein-Westfalen *   www.verbraucherzentrale-nrw.de
           
    Rheinland-Pfalz SAM - Sonderabfall- Management- Gesellschaft Rheinland-Pfalz, Mainz 06131/98298-0 www.sam-rlp.de
           
    Saarland Handwerkskammer des Saarlandes 0681/58 09-178 www.hwk-saarland.de
           
    Sachsen *   www.umwelt.sachsen.de
           
    Sachsen-Anhalt *   www.sachsen-anhalt.de
           
    Thüringen *   www.thueringen.de
           
    Schleswig-Holstein GSB - Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen, Neumünster 04321/999411 www.sad-rondeshagen.de


    * Für dieses Bundesland besteht keine Andienungspflicht für gefährliche Abfälle. Allgemeine Auskünfte zu Entsorgungsunternehmen in Ihrer Nähe entnehmen Sie bitte nachfolgender Internetadresse oder den gelben Seiten Ihrer Region.

    Für weitere Auskünfte steht Ihnen selbstverständlich unser Betriebsbeauftragter für Abfall, Herr Andreas Mering, gerne zur Verfügung: Tel.: 0821/5901-313, Fax: 0821/5901-420, E-Mail: andreas.meringbasf.com.